Haftpflichtrecht Stuttgart
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Mossmann
Haftpflichtrecht – wenn andere zu Schaden kommen
Wer andere schädigt, ist in der Regel dazu verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen und unter Umständen sogar Schmerzensgeld zu zahlen. Es geht dabei nicht nur um Haftpflichtfälle nach Verkehrsunfällen. Eine Haftpflicht kann auch nach Haushaltsunfällen oder Berufsunfällen entstehen.
Einen Sonderfall nimmt die so genannte Arzthaftung ein. Der Grenzbereich zwischen Medizin und Recht ist ein sehr komplexes Gebiet, das ohne kompetente juristische Beratung selten zu einem Erfolg bei betroffenen Patienten führt.
Ebenfalls ein sehr spezielles Rechtsgebiet ist die Haftung von Gutachtern, denn auch hier kommt es mitunter zu folgenschweren Schäden. Da viele Haftpflichtfragen am Ende über eine Versicherung abgewickelt werden, ist eine solide Kenntnis des zugehörigen Versicherungsrechts unabdingbar.
Wir betreuen unter anderem folgende Bereiche des Haftpflichtrechts:
- Haftpflichtschäden im Straßenverkehr
- Körperverletzungen
- Verletzung von Verkehrssicherungspflichten
- tätliche Angriffe
- Berufshaftpflichtschäden