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Privatinsolvenz Stuttgart

Privatinsolvenz – Wege aus der Schuldenfalle

Wann bin ich eigentlich insolvent? Wenn Sie sich diese Frage stellen, brauchen Sie möglicherweise Hilfe. Oder haben Sie bereits den Kopf sprichwörtlich 'in den Sand gesteckt' und die eingehende Post schon länger nicht mehr geöffnet? Dann ist Ihnen sicher aufgefallen, dass damit die Probleme noch lange nicht gelöst sind. Wir helfen, Ihre finanzielle Notsituation zu erfassen und auszuwerten. Denn am Ende gibt es nur einen richtigen Weg aus den Schulden - den direkten.

Unsere Kanzlei hat sich darauf spezialisiert, Privatpersonen auf dem Weg aus den Schulden zu begleiten. Vertrauen Sie nicht dubiosen und anonymen Anbietern, wenn es um Ihr Geld geht. Holen Sie sich fachlich kompetenten Rat beim Rechtsanwalt.

Die Tatsache, dass Ihre Ausgaben die Einnahmen übersteigen, reicht allein nicht aus, um festzustellen, ob Sie insolvent sind. Wenn Sie aber das Gefühl haben, dass Ihnen Zahlungsverpflichtungen und Schulden über den Kopf wachsen, dann sollten Sie schleunigst etwas tun. Das Ziel ist klar: Es geht darum, Sie auf dem Weg aus den Schulden mit Rat und Tat zu begleiten. Bei konsequenter Umsetzung sind Sie am Ende schuldenfrei und haben Ihr Leben um einige Sorgen erleichtert.

Es gibt viele Möglichkeiten, um Ihnen zu helfen. Und dabei ist das Kostenrisiko für Sie minimal. Welche der für Sie kostenneutralen gesetzlichen Förder- und Beratungsmaßnahmen es gibt, erklären wir Ihnen.

Wir arbeiten partnerschaftlich mit Ihnen an der Schuldenbefreiung
Das deutsche Recht bietet Ihnen sehr gute Möglichkeiten, sich juristisch einwandfrei von den Schulden zu befreien. Wir erklären, wie es geht. Zunächst ist gegenseitiges Vertrauen dazu die Basis. Mit unserem Know-how um die juristischen Abläufe begleiten wir Sie auf dem Weg aus den Schulden mit Hilfe der Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz).

Verbraucherinsolvenz - ein Überblick

  • Die Verbraucherinsolvenz (oder: Privatinsolvenz) ist ein so genanntes vereinfachtes Verfahren nach der Insolvenzordnung (InsO). Es wird nur angewendet für natürliche Personen (keine juristischen Personen wie Vereine, GmbH, AG oder e.G.)
  • Die Verbraucherinsolvenz gilt nur für diejenigen, die nicht selbstständig arbeiten oder gearbeitet haben. Ausnahme: Die Vermögensverhältnisse sind überschaubar (weniger als 20 Gläubiger)


Wenn diese Voraussetzungen bei Ihnen erfüllt sind, ist das dreistufige Verbraucherinsolvenzverfahren für Sie das Richtige!

In drei Schritten schuldenfrei
Das Verbraucherinsolvenzverfahren setzt einen definierten Ablauf voraus:

Schritt 1: Wir vereinbaren mit Ihren Gläubigern einen Schuldenbereinigungsplan

Schritt 2: es folgt ein vereinfachtes gerichtliches Verfahren

Schritt 3: Am Ende der so genannten Wohlverhaltensperiode (rund sechs Jahre) und dem anschließenden Restschuldbefreiungsverfahren sind Sie in absehbarer Zeit wieder schuldenfrei.


Eidesstattliche Versicherung - Offenbarungseid
Bei vielen Schuldnern und auch in der Öffentlichkeit löst die eidesstattliche Versicherung meist Erschrecken aus. Schon 1970 wurde der alte und bekannte Begriff ‚Offenbarungseid' durch die ‚eidesstattliche Versicherung' ersetzt. Diese deutsche Sonderregelung betrifft monatlich Tausende Personen, die von den Gerichten ins Schuldnerregister eingetragen werden. Aber die eidesstattliche Versicherung kann für Schuldner auch nützlich sein. So hilft sie in der Praxis, um sich mit Gläubigern auch auf eine geringe Vergleichsquote einigen zu können. Die Praxis belegt, dass ein für den Schuldner guter Vergleich mit den Gläubigern meist nur für Schuldner möglich ist, die zuvor eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben.

Wir betreuen unsere Mandanten im Zusammenhang mit dem Insovenzrecht unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Privatinsolvenz
  • Verbraucherinsolvenz
  • Kontopfändung
  • Lohnpfändung
  • Sachpfändung
  • Guthabenkonto
  • Eidesstattliche Versicherung
  • Offenbarungseid
  • Vermögensauskunft